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Zulässige Reifegefäße für Apfelbranntwein gemäß der Definition der TTB/BAM
Wir bemühen uns, in diesem Frühjahr unsere ersten Chargen Apfelbrand herzustellen, und ich habe unsere Optionen für die Reifung recherchiert, möchte aber sicher sein, dass wir die Definitionen und Einschränkungen, wie sie von der TTB dargelegt werden, verstehen. Die BAM scheint zu spezifizieren, dass Traubenbrand "mindestens 2 Jahre in Eichenholzbehältern gelagert werden muss", aber es ist mir unklar, ob dies auch für andere Obstbrände wie Apfel gilt. Ich bin auf der Suche nach Einblicken in die Kenntnisse/Erfahrungen anderer bezüglich der Reifung von Apfelbränden, insbesondere in alternativen Gefäßen. Kann man z. B. seinen gealterten Apfelbrand noch als solchen kennzeichnen, wenn die Spirituose in einem Gefäß ohne Eichenholz gealtert wurde, zu dem Dauben aus Eiche hinzugefügt wurden? Außerdem bin ich neugierig, ob jemand Finishing-Fässer (z. B. gebrauchte Portwein- oder Bourbonfässer) für seinen Brandy verwendet hat, entweder für den primären Reifungsprozess oder für das Finishing... Danke für jeden Einblick!
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